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VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 01/2005 |
Volltextveröffentlichung
- kirchenrecht-ekir.de
§ 10 PfBVO; § 18 Abs. 1 PfBVO
Erledigung der Hauptsache, Familienzuschlag, Gleichbehandlung, Hinterbliebenenversorgung, eingetragene Lebenspartnerschaft
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- BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03
Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft
Auszug aus VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
Daran ändere auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29.04.04 - 6 AZR 101/03 - nichts, denn diese betreffe nur Arbeitsverhältnisse und die daraus resultierenden, tarifvertraglich geregelten Vergütungen, nicht aber besoldungsrechtliche Regelungen.Er beziehe sich insoweit auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29.04.04 - 6 AZR 101/03.
Insoweit werde auf das Urteil des BAG vom 29.04.2004 - 6 AZR 101/03 - verwiesen.
Wie das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - ausgeführt hat, haben die Tarifparteien, die die Stufen des früheren Ortszuschlages ab dem 17.05.1982 von den (übrigen) besoldungsrechtlichen Regelungen abgekoppelt und eigenständig im Tarifvertrag geregelt haben, sich nach dem Inkrafttreten des LPartG nicht mit der Frage befasst, ob auch Angestellte, die eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, den Verheiratetenzuschlag erhalten sollen.
- BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04
Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung …
Auszug aus VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
Dieser vom Bundesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang als maßgeblich angesehene mutmaßliche Wille der Tarifparteien ist beamtenrechtlich ohne Bedeutung (vgl. OVG Münster, Urteil vom 17. Dezember 2004 - 6 A 3280/03 -, BVerwG, Urteil vom 26.01.2006 - 2 C 43/04), denn nur die planwidrige Regelungslücke im Tarifvertrag machte eine Analogie möglich.(vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26.01.2006, a.a.O; VGH Mannheim, Beschluss vom 19.04.2000 - 4 S 2060/99 - in DÖV 2001, 700 L ).
Zudem würde auch dann das Sechsfache des Familienzuschlages bzw. der Betrag von 600,-Euro monatlich (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.2006, a.a.O) überschritten.
- BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Auszug aus VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
Die Eingetragene Lebenspartnerschaft ist aber keine Ehe im Sinne des allgemeinen und des gesetzlichen Sprachgebrauchs, sondern ein eigenständiger, wenn auch in vielerlei Hinsicht der Ehe angenäherter Familienstand (so BVerfG, Urteil vom 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01 - BVerfGE 105, 313, 345, 347ff).Der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Personengruppen keine Unterschiede solcher Art und solchen Gewichts bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, so im Urteil vom 17. Juli 2002 - 1 BvF 1, 2/01, BVerfGE 105, 313 ff., 352 m.w.N.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2004 - 6 A 3280/03
Klage eines Beamten auf Verpflichtung des Dienstherrn, ihm den Familienzuschlag …
Auszug aus VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
Regelungen dieser Art sind nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, so z. B. Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89; OVG Münster, Beschluss vom 22.05.2001 - 6 A 4476/98 - und vom 17.12.2994 - 6 A 3280/03 - ).Dieser vom Bundesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang als maßgeblich angesehene mutmaßliche Wille der Tarifparteien ist beamtenrechtlich ohne Bedeutung (vgl. OVG Münster, Urteil vom 17. Dezember 2004 - 6 A 3280/03 -, BVerwG, Urteil vom 26.01.2006 - 2 C 43/04), denn nur die planwidrige Regelungslücke im Tarifvertrag machte eine Analogie möglich.
- BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvR 726/98
Versagung erhöhten Ortszuschlags für Angestellten in gleichgeschlechtlicher …
Auszug aus VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in der Entscheidung vom 21.05.1999 - 1 BvR 726/98 - ausgeführt, dass der bloße Verweis auf Art. 6 GG nicht geeignet sei, jegliche Privilegierung von Ehepaaren gegenüber sonstigen Lebensgemeinschaften zu rechtfertigen, ohne dass für die Privilegierung eine inhaltliche Begründung vorläge. - EuGH, 23.02.1988 - 131/86
Vereinigtes Königreich / Rat
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Diese Begründungserwägung gibt gemäß Art. 253 EGV einen der Gründe wieder, von dem der Rat als zuständiges Organ sich bei Erlass der Richtlinie hat leiten lassen, ist damit ein wesentlicher Bestandteil der Richtlinie und als solcher mitentscheidend für ihre Auslegung ( so EuGH, Urteil vom 23. Februar 1988 - Rs. 131/86 - Slg. 1988, I - 905 Rn. 37). - BVerwG, 29.02.2000 - 1 B 82.99
Beitragsminderung; Ehe; Familie; gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft; …
Auszug aus VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
Der Unterschied zwischen dem Familienstand "verheiratet" und dem Familienstand "verpartnert" rechtfertigt unterschiedliche Rechtsfolgen (so BVerwG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - BVerwG 1 B 82/99 - , Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 41). - VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 4 S 2060/99
Rückforderung eines Ortszuschlages - Unterhaltszahlungen für nichteheliches Kind …
- BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 11.89
Absenkung der Eingangsbesoldung nach dem HBegleitG 1984
Auszug aus VK der Evangelischen Kirche im Rheinland, 26.06.2006 - VK 1/05
Regelungen dieser Art sind nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers einer ausdehnenden Auslegung und Ergänzung durch allgemeine Grundsätze nicht zugänglich (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, so z. B. Urteil vom 22. März 1990 - BVerwG 2 C 11.89; OVG Münster, Beschluss vom 22.05.2001 - 6 A 4476/98 - und vom 17.12.2994 - 6 A 3280/03 - ).